Holger Böhme
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

Spezialisierungen:
- Medizinrecht
- Sozialrecht
- Bankrecht und Kapitalanlagenrecht
Herr Rechsanwalt Böhme befasst sich als Fachanwalt für Medizinrecht insbesondere mit dem Arzthaftungsrecht, den Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, dem Vertragsarztrecht und dem Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe sowie weiterer medizinrechtlicher Gebiete.
Des weiteren erstreckt sich die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Böhme auf die Beratung und Vertretung in Fragen der privaten Krankenversicherung und Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Rentenversicherung und Lebensversicherung.
Eine gute Ergänzung zum Medizinrecht ist auch die weitere Spezialisierung von Herrn Rechtsanwalt Böhme als Fachanwalt für Sozialrecht. Dieser Schwerpunkt umfasst u.a. das Rechtsgebiet des Sozialversicherungsrechts, d.h. das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung sowie das Recht der sozialen Pflegeversicherung und weitere sozialrechtliche Gebiete, beispielsweise das Behindertenrecht.
Die weitere Spezialisierung von Rechtsanwalt Böhme bezieht sich auf das Bankrecht und Kapitalanlagenrecht. Dieses Rechtsgebiet hat durch die Folgen der Bankenkrise an Bedeutung gewonnen.
Selbstverständlich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Böhme als Anwalt Ihres Vertrauens auch unabhängig von seinen Spezialisierungen zur Verfügung.